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Funktionstüren

Jedes Gebäude hat eigene Sicherheits-Anforderungen, die es zu erfüllen gilt. Mit unseren Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Fluchttüren fühlen Sie sich sicher.

 

Schutz bei Feuer und Bränden

In Gebäuden lauern eine Menge Gefahren, die einen Brand auslösen können. Ein Kurzschluss, eine vergessene Kerze – oft wird dabei vergessen, wie schnell sich Brände in einem Haus ausbreiten können. Spezielle Funktionstüren, wie Brandschutztüren, Feuerschutztüren und Rauchschutztüren können hier im Ernstfall Leben retten. Denn sie verhindern zumindest für eine gewisse Zeit, dass Brände schnell auf andere Bereiche übergreifen und halten damit Fluchtwege frei. Auch für diese Fälle haben wir eigene Funktionstüren im Programm.

Schneller Ausweg

Fluchttüren

Auch Türen auf definierten und markierten Fluchtwegen haben ganz bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen sich jederzeit von innen nach aussen ohne Hilfsmittel öffnen lassen. Auch für Fluchttüren gibt es eine eigene DIN: Für Paniktüren gilt dabei die DIN EN 1125 und die DIN EN 179 für Notausgänge. Alle unsere Fluchttüren entsprechen – je nach Anforderung – diesen Vorgaben.

 

Abschirmung vor Feuer

Brandschutztüren und Feuerschutztüren

Im Falle eines Brandes muss verhindert werden, dass sich Feuer und Rauch schnell ausbreiten können. Denn bei Feuer in Gebäuden zählt jede Minute. Deshalb hat der Gesetzgeber eigene Vorgaben und Regeln in der DIN 4102-5 (Brandschutz) und DIN 18095 (Rauchschutz) für Brandschutztüren geregelt, die strikt eingehalten werden müssen. Denn sie dienen dem Schutz von Leib und Leben sowie der öffentlichen Sicherheit.

 

Unsere Brandschutzelemente

Die Feuerwiderstandsklassen werden bei Türen z.B. mit T 30 und bei Fenstern z.B. mit F 30 gekennzeichnet. Die Zahl hinter T bzw. F zeigt an, wieviele Minuten das Element Schutz vor Feuer bieten kann.

Wir bieten folgende Brandschutzelemente an:

  • Feuerhemmende Tür T30/T30 RS
  • Feuerhemmende Tür T90/T90 RS
  • Brandschutzverglasung F30
  • Brandschutzverglasung F90
Gefahr durch Brandrauch

Rauchschutztüren

In geschlossenem Zustand müssen Rauchschutztüren das Durchdringen von Rauch derart behindern, dass im Brandfall der dahinter liegende Raum als Flucht- und Rettungsweg ohne Atemschutz für einen Zeitraum von etwa 10 Minuten nutzbar bleibt. Darüber hinaus müssen Rauchschutztüren selbstschliessend sein und bilden deshalb eine Einheit aus Türblatt, Zarge und den notwendigen Funktionsbeschlägen. Für sie gelten die Anforderungen nach DIN 18095-1 und DIN 18095-2.

 

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und beantworte Ihre Fragen.
Peter Jenny Geschäftsführer Telefon 0041 41 530 14 80 | Mail info@gugelfuss.ch
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